07.03.2024 - 6.1 Steindenkmal

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Wortprotokoll

Frau Goerke berichtet, dass man an dem Steindenkmal keine Veränderung ohne Genehmigung durch die Denkmalbehörde des Landkreises durchführen kann. Es kommt die Frage zur ursprünglichen Beschriftung/Beschaffenheit des Steines auf, ob gemeißelt oder in Farbe. Auf dem Stein ist nichts mehr zu erkennen. Der „Bruderstein“ steht in Grieben. Das Amt kümmert sich um die Genehmigung.

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