28.05.2024 - 8.15 Nebengebäude zu Abstellzwecken - Sporthalle der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, alle Planungsleistungen und Genehmigungen, die für die Errichtung des Nebengebäudes erforderlich sind, zu beschaffen. Die Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich der Zuschlagsentscheidung wird an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister. Die Durchführung der Gesamtmaßnahme wird an das Amt übergeben. Die Planungskosten und die Baukosten sind für 2024 aus der Kontierung 21501-096-21502 zu entnehmen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

17

0

0

 

 

Reduzieren

Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss wird umgesetzt 

 

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001394&TOLFDNR=1032475&selfaction=print