07.05.2024 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Eine Einwohnerin äußert sich zum in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 26 in Rosenhagen zu folgenden Themen:

  1. Eine Einwohnerin äußert sich zum in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 26 in Rosenhagen zu folgenden Themen:
  1. Der vorhandene Kreuzungsbereich hat sich bereits jetzt zu einem viel befahrenen Verkehrsknotenpunkt entwickelt und stellt Gefahrenpunkte dar.
  2. Die Bauhöhe des neuen Hauses am alten Gutshausstandort richtet sich nach der Höhe der alten Scheune. Diese ist jedoch gar nicht mehr da.
  3. Ist es richtig, dass der Dorfteich ein Biotop sein soll und nichts mehr daran gemacht werden kann?
  1. Zudem sucht die Stadt immer Ausgleichsmaßnahmen. Hier kommt der Vorschlag, den Strandweg zu bepflanzen wie es früher auch war.
  2. Der neue Teil des Ostseeradweges im Bereich der Harkenbäkmündung sieht sehr gut aus, die Pflasterung ist toll geworden. Es wird jedoch um Auskunft gebeten, wie es sich verhält, da es rechts und links keine Begrenzung (Bordstein) gibt und zudem ist der Absatz der Pflasterfläche zu beiden Seitenbereich zu hoch (mindestens Knöchelhoch) und daher sehr gefährlich.
  3. Ein weiterer Einwohner informiert, dass er den neuen Radweg bereits befahren und festgestellt hat, dass dort vermehrt Motorräder dies als „Rennstrecke“ nutzen und bittet daher um verstärkten Einsatz des Ordnungsamtes einschließlich Abstrafen.

Herr Matzke antwortet zum

Punkt 1 a)

Das vorliegende Verkehrskonzeptes basiert auf gesetzlichen Grundlagen und Normen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Berechnungsmodelle. Damit ist das Thema jedoch nicht abgeschlossen. Vielmehr geht es um eine stetige Kontrolle und erfordert in den kommenden Jahren ggf. weitere Maßnahmen (u.a. Verkehrslenkung oder Beruhigung).

Punkt 1 b)

Zu Beginn des Planverfahrens des B-Plan Nr. 26 gab es noch das Scheunengebäude mit einer entsprechenden Höhe. Unabhängig davon, ob die Scheune noch steht oder nicht, gilt der Grundsatz weiter, dass die Höhe des neuen Gebäudes im B 26 diese Höhe nicht überschreiten darf.

Punkt 1 c) Der Sachverhalt wird nochmals im Detail geprüft und darüber informiert.

Punkt 2) Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen und zu gegebener Zeit berücksichtigt.

Punkt 3) Der Sachverhalt wird mitgenommen und im Anschluss darüber informiert.

Punkt 4)

Hier geht es um fließenden Verkehr. Hierfür ist nicht das Ordnungsamt, sondern die Polizei zuständig und ist daher bei einem solchen Vorfall darüber zu informieren.

Herr Matzke beendet sodann die Einwohnerfragestunde und fährt mit der Tagesordnung fort.

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

z. K.

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