03.09.2024 - 10.3 Bahnhofsgebäude/Bahnhofsgelände

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Wortprotokoll

Herr Boye fragt nach, ob die Stadt bei einer Veräußerung des Bahnhofsgebäudes ein Vorkaufsrecht ausüben könnte? Wann hat die Stadt ein Vorkaufsrecht.

Es entsteht eine Diskussion über den schön vor längerer Zeit gestellten Ankauf von Flächen, damit der Ausbau der Bahnhofstraße von der Stadt weiter geplant werden kann.

Es muss mit der Bahn ein klärendes Gespräch geführt werden. Das Amt sollte gemeinsam mit dem Bürgermeister mit der Bahn einen Termin vereinbaren.

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Der Stadt kann ein Vorkaufsrecht ausüben, wenn die Vorraussetzungen nach § 24 BauGB gegeben sind. Für das Bahnhofsgebäude kann zum jetzigen Zeitpunkt das Vorkaufsrecht nach BauGB nicht in Anspruch genommen werden. 

 

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