29.10.2024 - 13 Anlagerichtlinie für Geldanlagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 127 Abs. 4 KV M-V die Aufgabe, eine Anlagerichtlinie gem. § 56 Abs. 2 S. 4 KV M-V zu erlassen, dem Amt Schönberger Land zu übertragen und somit die Anlagerichtlinie für Geldanlagen des Amtes Schönberger Land entsprechend anzuwenden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung: Mit Anzeige der vom Amtsausschuss am 10.12.24 zu beschließenden Anlagenrichtlinie wird u.a. der Beschluss der Gemeinde Menzendorf beigefügt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001520&TOLFDNR=1034569&selfaction=print