01.10.2024 - 6 Billigung der Sitzungsniederschrift der vorange...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Di., 01.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Matzke meldet sich zu Wort und teilt mit, dass die Darstellung des Sachverhaltes bzw. des Beschlusses zu TOP 7 (1. Änderung der Geschäftsordnung) inhaltlich nicht richtig dargestellt wurden. Er verweist auf seinen bereits per E-Mail gestellten Antrag zu Änderung der Niederschrift. Es sollte lediglich in § 9a Abs. 1 der Satz "Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften durch das Hare-Niemeyer-Verfahren bestimmt." verbleiben. Alle anderen Regelungen wurden zurückgestellt.
TOP 7 wird wie folgt geändert:
Die notwendige Änderung in der Geschäftsordnung wird durch den Bürgermeister erläutert. Herr Burchardt stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, das Zuteilungs- und Benennungsverfahren von d`Hondt-Verfahren auf das Hare-Niemeyer-Verfahren zu ändern. Hierdurch ist eine Berücksichtigung kleiner Fraktionen im Zuteilungs- und Benennungsverfahren möglich. Herr Matzke beantragt, dass in § 9a Abs. 1 lediglich Satz 1 unter Veränderung in Hare-Niemeyer-Verfahren verbleibt. Alle anderen Regelungen werden zurückgestellt und zu gegebener Zeit erneut zur Beratung vorgelegt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Dassow beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Dassow mit folgender Änderung in § 9 a Zuteilungs- und Benennungsverfahren:
Absatz 1:
Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften durch das Hare-Niemeyer-Verfahren bestimmt.
Die Absätze 2 und 3 entfallen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
13 |
0 |
1 |