29.10.2024 - 8 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dassow

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es entsteht eine rege Diskussion und es wird sich darauf geeinigt, folgende Empfehlungen abzugeben:

1. § 6 (3) und § 6a zu streichen, da die technischen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben sind und es auch noch keine Rechts VO gibt. Erst in die Hauptsatzung aufnahmen, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind.

2. § 12 Anwendung der Höchstsätze

Herr Kuhfuß, Frau Weiss und Herr Westphal nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt teil.

Frau Pahl erläutert, dass bei diesem Ehrenamt die Anwendung der Höchstsätze in der Vergangenheit ebenfalls beschlossen worden ist.

3. § 15 (1) Satz 2 ist wie unten im Beschlussvorschlag zu ändern

4. § 16 für den § 12 sollte von der Verwaltung das früheste Datum vorgesehen werden.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt die Neufassung der Hauptsatzung mit den nachstehenden Änderungen:

1. § 6 (3) und § 6a zu streichen, da die technischen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben sind und es auch noch keine die Rechts VO dieses einzurichten gibt. Erst wenn die Umsetzung tatsächlich möglich ist

2. § 12 Anwendung der Höchstsätze

3. § 15 (1) Satz 2 Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hat nach Aufforderung zu allen Maßnahmen von öffentlichem Interesse eine Stellungnahme abzugeben.

4. § 16 für den § 12 ist das frühestmögliche Datum anzuwenden (ist von der Verwaltung vorzugeben).

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Abstimmungsergebnis zu den Punkten 1, 3 und 4:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

 

5

 

0

0

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 2:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

 

2

 

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001559&TOLFDNR=1034686&selfaction=print