05.11.2024 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 "Wohngebi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel stellt den Vorentwurf des B-Plan 23 vor.

In der Diskussion dazu ergeben sich Ergänzungen bzw. Änderungen zum Beschlussvorschlag:

  • Im Bereich Feldstraße sind Ackerzufahrten für die westlich gelegenen Landwirtschaftsflächen zu berücksichtigen.
  • Die Grünflächen als westliche Begrenzung des Plangebietes sind auf 7 m Breite zu beschränken.
  • Die eingezeichneten Parzellen südlich der Oberen Feldstraße sind den Flurstückgrenzen der vorhandenen Bebauung im Süden der Oberen Feldstraße anzupassen.

 

Herr Mahnel regt an, dass sich die Ausschussmitglieder bis zur nächsten Stufe des Verfahrens über ein mögliches Leitbild bzw. Zonierungen Gedanken machen. Gemeint ist, in wie weit ggf. Bereichsweise bestimmte Erscheinungsbilder gewünscht sind oder ob grundsätzlich so wenig wie möglich geregelt werden soll.

 

Grundsätzlich sollen der Auffassung der Ausschussmitglieder nach insgesamt wenige Einschränkungen erfolgen. Steingärten und Reetdächer sind auf jeden Fall nicht gewünscht. Straßenbegleitende Einfriedungen sollen in der Höhe begrenzt werden: 1,25 m.

 

Die Ausschussmitglieder Rainer und Johannes Jörke erklären sich für die Abstimmung als befangen.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt, unter Beachtung der im Sachverhalt aufgeführten Ergänzungen bzw. Änderungen:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Vorentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 23 für das „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 23 wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden:  durch Flächen für die Landwirtschaft und durch die Umgehungsstraße

im Zuge der B 104,

  • im Osten:  durch die Dassower Straße,
  • im Süden:  durch die rückwärtige Bebauung der Grundstücke an der Lindenstraße,
  • im Westen:  durch die Feldstraße bzw. eine ergänzende Baumöglichkeit für

Flächen westlich der Feldstraße mit Übergang zu landwirtschaftlichen

Flächen.

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  3. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 BauGB.
  4. Der Flächennutzungsplan wird parallel zur laufenden Bauleitplanung für den Bereich angepasst und geändert.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001586&TOLFDNR=1034897&selfaction=print