07.01.2025 - 12 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kreft erläutert die Beschlussvorlage. Die vorgetragenen Änderungen liegen nicht in der Entscheidungskompetenz der Gemeinde. Die Gemeinde wird aufkommensneutral agieren müssen. Es wird eine Mehrbelastung der Grundsteuer B Pflichtigen, d.h. zum größten Teil der Wohneigentümer, geben. Gewerbegrundstücke werden entlastet. Frau Hafemeister beantwortet offene Fragen. Herr Kreft empfiehlt die Hebesatzsatzung befristet bis zum 31.12.2025 zu beschließen und ergänzend eine Resolution zur Grundsteuerreform an das Land zu übermitteln.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Resolution zur Grundsteuerreform gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0

Herr Stoeter beantragt die Unterbrechung der Sitzung für einen Meinungsaustausch zu der Thematik Hebesatzsatzung innerhalb der Fraktionen. Nach einer Unterbrechung von ca. fünf Minuten wird die Sitzung fortgesetzt und über die Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeide Selmdorf (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage befristet bis zum 31.12.2025. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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