07.01.2025 - 5 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wrobel gibt Auskünfte zum Sachverhalt und bezieht sich dabei auf die Grund-steuerreform und der damit verbundenen Änderung der Grundsteuermessbeträge. Weiterhin macht sie Angaben zur Aufkommensneutralität und der damit verbundenen Berechnung neuer Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem 01.01.2025.

Frau Wrobel gibt den Hinweis, dass mit Beschluss der Hebesatzsatzung die Hebesätze so angepasst werden können, dass die Voraussetzungen für eine spätere Antragstellung nach § 27 FAG erfüllt werden könnten.

Frau Liedtke gibt Auskünfte zum § 27 FAG und teilt mit, dass bei Antragstellung neben der Festsetzung entsprechender Hebesätze auch ein positiver laufender Saldo in der Finanzrechnung notwendig ist, der Jahresabschluss jedoch nicht vorhersehbar ist.

Unter den Anwesenden entsteht eine kurze Debatte.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der der Gemeinde Menzendorf mit folgenden Hebesätzen:

 

Grundsteuer A: 380 %

Grundsteuer B: 286 %

Gewerbesteuer: 383 %

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001641&TOLFDNR=1036130&selfaction=print