17.12.2024 - 12 Vertretung der Stadt Schönberg in kommunalen Ve...

Beschluss:
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Beschluss:

  1. Auf der Verbandsversammlung des „Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG“ ist der Bürgermeister der Stadt Schönberg bzw. seine Stellvertretung stimmberechtigt. Das Stimmrecht wird der Amtsverwaltung / dem Leitenden übertragen.
  2. Auf der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grevesmühlen ist ebenfalls der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Stadt Schönberg, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung, stimmberechtigt.

Das Stimmrecht verbleibt beim Bürgermeister.

  1. Auf der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Stepenitz-Maurine“ ist der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter stimmberechtigt. Das Stimmrecht verbleibt beim Bürgermeister.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

14

0

0

 

 

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