17.12.2024 - 14 Anlagerichtlinie für Geldanlagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt gem. § 127 Abs. 4 KV M-V die Aufgabe, eine Anlagerichtlinie gem. § 56 Abs. 2 S. 4 KV M-V zu erlassen, dem Amt Schönberger Land zu übertragen und somit die Anlagerichtlinie für Geldanlagen des Amtes Schönberger Land entsprechend anzuwenden.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

14

0

0

 

 

Reduzieren

Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001647&TOLFDNR=1035943&selfaction=print