25.03.2025 - 8 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß der Beratung im Hauptausschuss wird den Ausschussmitgliedern eine Übersicht der abgerechneten Einsätze für die Jahre 2021 bis 2023 vorgelegt. Hierzu wird darauf hingewiesen, dass nach der neuen Kostenersatzsatzung zukünftig Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden.

Zur Erläuterung des Sachverhaltes berichtet Frau Surkamp inbesondere zu den konkreten Vorgaben der Kalkulation im Brandschutzgesetz. Für die Berechnung der Kosten sind die betriebswirtschaftlichen Grundsätze heranzuziehen. Bei den Kosten werden sowohl die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals als auch eine angemessene Abschreibung zugrunde gelegt. Für den Kalkulationszeitraum 2020-2023 führt dies zu einer Senkung der Gebühren für Fahrzeuge und zu einer Erhöhung bei den Personalkosten.

 

Aufgrund der Neufassung des Brandschutzgesetzes im Jahre 2015 werden nunmehr auch andere Begrifflichkeiten verwendet (Kostenersatzsatzung statt Gebührensatzung). Der Mangel der Fälligkeitsfestsetzung innerhalb der Satzung resultiert aus der Rechtssprechung zur Gebührensatzung einer anderen Gemeinde und wurde daher berücksichtigt. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird über die Vorlage abgestimmt.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Mobiltät, Ordnung, Klimaschutz und Wirtschaft empfiehlt:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Dassow.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001744&TOLFDNR=1037896&selfaction=print