18.03.2025 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Wortprotokoll

Herr Kuhfuß berichtet über:

 

Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Stadtvertretung vom 28.01.2025

        Festlegung eines Umlegungsverfahren in Verbindung mit Verlegung des Sportplatzes

         1. Ergänzung des Erschließungsvertrages für B-Plan 38

         2. Grundstücksangelegenheiten wurden positiv beschlossen

         Eine Grundstücksangelegenheit wurde in den Fachausschuss zurückverwiesen

 

Beschlüsse des Hauptausschusses vom 04.03.2025

         Stellungnahme als Nachbargemeinde zum B-Plan 28 der Gemeinde Kalkhorst wurde mit keinen weiteren Anregungen und Hinweisen positiv beschlossen

         Frühzeitige Beteiligung als Nachbargemeinde zum B-Plan 23 und der 5. Änderung F- Plan der Stadt Schönberg wurde mit keinen weiteren Anregungen und Hinweisen positiv beschlossen

 

Wichtige Angelegenheiten der Stadt

         Aktueller Sachstand Schloss Johannstorf

         Abnahme Ostseeküstenradweg ist erfolgt, Nacharbeiten werden aktuell erledigt

         Kita-Neubau – Termin mit beteiligten Behörden/Träger zur Bedarfsfeststellung

         Grünes Gewerbegebiet - Vorgespräch mit Planer ist erfolgt

         Zahnarzt Dassow – Verlängerung bis 31.12.25, gemeinsam mit Nachfolger ab 01.10.

         Postfiliale Dassow – ab 01.05.2025 neben Rahlff & Söhne in der Friedensstraße

         Penny-Markt – Schließung zum 29.03.25, Neubau bis November 2025

         Alternativer Sportplatz-Standort hinter Penny-Markt – Termin mit Amt und UNB, aus Lärmschutzgründen nicht möglich

         Schul-EDV – Abstimmungsgespräch zur Verlagerung der Administration

         Info zur Besetzung Schulleitung mit Frau Braukmann

         Sachstand zur AG Innenstadtbelebung Schönberg+Dassow

 

 

 

Updates/Infos

     Zielabweichungsverfahren B 36: positive Auskunft des Wirtschaftsministeriums, Einvernehmen mit IM und LWM soll hergestellt werden

    Anbau Feuerwehr – Abstimmungen mit Forstamt und Kirche sind erfolgt, für altes Wiegehäuschen muss aus denkmalrechtlicher Hinsicht ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht werden

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