08.05.2025 - 7 Anbau Feuerwehr Dassow
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Status Beschluss:
- In Bearbeitung 08.08.2025
- Datum:
- Do., 08.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
4/0215/2025 Anbau Feuerwehr Dassow
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christoph Kappel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herrn Selzer wird das Wort erteilt.
Er berichtet über den aktuellen Stand der Planungen zum Anbau an das Feuerwehrgebäude in Dassow. Dabei hebt er hervor, dass der bestehende Platz aufgrund der gewachsenen Anforderungen nicht mehr ausreicht. Die vorgesehene Erweiterung umfasst sowohl die Fahrzeughalle als auch zusätzliche Räumlichkeiten für Schulungen und Lagerflächen.
Besonderes Augenmerk legt Herr Selzer auf die notwendige Umsetzung einer Schwarz-Weiß-Trennung, um den hygienischen Anforderungen gerecht zu werden und eine klare Abgrenzung zwischen Einsatzkleidung und persönlicher Kleidung der Einsatzkräfte zu gewährleisten.
Des Weiteren geht er auf erste Kostenschätzungen ein und informiert über mögliche Fördermittel, die für das Projekt in Anspruch genommen werden könnten. Es wird vorgeschlagen, die Planungen weiter zu konkretisieren und im nächsten Schritt einen detaillierten Finanzierungsplan zu erarbeiten.
Herr Selzer und Herr Über verlassen die Sitzung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:
Die Stadt Dassow beschließt, den Anbau des Feuerwehrgerätehauses auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung sowie der darauf aufbauenden Genehmigungs- und Ausführungsplanung – vorbehaltlich der noch ausstehenden Baugenehmigung – durchzuführen. Es wird ein Grundsatzbeschluss gefasst, die Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren einschließlich Zuschlagsentscheidung für gesamte Baumaßnahme Feuerwehranbau an die Amtsverwaltung zu delegieren. Die Zuschlagserteilung erfolgt erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Bürgermeister und stellvertretenden Bürgermeister. Aufgrund der hohen Dringlichkeit der Baumaßnahme soll nach Vorliegen der Baugenehmigung und Fertigstellung der Ausführungsplanung umgehend mit der Ausschreibung und anschließenden Baudurchführung begonnen werden. Im gesamten Projektverlauf sind Fördermöglichkeiten zu prüfen und bei Möglichkeit zu nutzen.
Anlagen zur Vorlage
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