07.10.2025 - 5 Parkpalette - Umsetzung der Ausführung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zwiebelmann übergibt das Wort an Herrn Deuil (IBD Ingenieurgesellschaft mbH).

Herr Deuil gibt via Präsentation ausführliche Erläuterungen zum derzeitigen Zustand der Parkpalette sowie zu den geplanten Instandsetzungsmaßnahmen.

Herr Deuil empfiehlt, die Maßnahmen witterungsbedingt in einem Zeitraum von Mai bis Oktober durchführen zu lassen (beginnend mit dem oberen Deck) und die Parkpalette für diesen Zeitraum komplett zu sperren.

Die Anwesenden hinterfragen wie es zu Schäden dieser Art kommen konnte und ob nach Instandsetzung mit weiteren Maßnahmen gerechnet werden muss.

Herr Deuil empfiehlt, regelmäßige Wartungsarbeiten durchführen zu lassen.

Es entsteht eine Debatte bezüglich der Kosten. Die Anwesenden sind sich einig, dass der Sachverhalt nochmal im Ausschuss beraten werden muss, wenn sich zu Beginn der Instandsetzungsarbeiten herausstellt, dass die Kosten für die Maßnahme auf Grund eines schlechteren als ursprünglich angenommenen Objektzustandes, deutlich höher ausfallen werden.

(Die Präsentation kann sich im Fachbereich IV als PDF-Dokument angefordert werden.)

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  • Auftragskomplettierung der Ingenieurleistung bis zur Baufertigstellung
  • Ausführung der Bauabschnitte 1 und 2 in einem Ausschreibungsverfahren mit Beauftragung einer Firma für beide Abschnitte
  • Umsetzung der Vorzugsvariante 2 mit dem Einsatz eines hochrissüberbrückenden Beschichtungssystems im Spritzverfahren für Parkdecks
  • Die erforderlichen Haushaltsmittel für 2026 betragen 600.280,00 € und sind über den Nachtragshaushalt bereitzustellen

Die Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in Höhe von 480.000,00 € werden nach 2026 übertragen. Die Arbeiten werden komplett im Jahr 2026 umgesetzt.

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren einschließlich Zuschlagsentscheidung für die gesamte Baumaßnahme an die Amtsverwaltung zu delegieren. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Satzung durch den Bürgermeister und dessen Stellvertreter.

Sollte sich zu Beginn der Instandsetzungsarbeiten herausstellen, dass die Kosten für die Maßnahme auf Grund eines schlechteren als ursprünglich angenommenen Objektzustandes deutlich höher ausfallen werden, so soll der Sachverhalt erneut in den Ausschüssen beraten werden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001975&TOLFDNR=1041305&selfaction=print