17.03.2026 - 7 Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Erledigt 23.04.2026
- Datum:
- Di., 17.03.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Maren Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
- Die Abwägungsentscheidung der Stadt Schönberg vom 23.02.2023 wird unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, ergänzt. Die Ergänzung der Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die während der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen (Anlage 2) gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 2 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
- Es ist weiterhin der Nachtbetrieb der Windkraftanlagen im Blick zu behalten. Die Lärmkontingente sind weiterhin fachlich zu begleiten.
- Photovoltaikanlagen sind nur auf Dächern zulässig, nicht auf Freiflächen.
- Zur Sicherung der straßenbegleitenden Böschungen sind Baulasten zugunsten der Stadt auf den angrenzenden Flächen einzutragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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467,5 kB
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