20.04.2006 - 11 Gestattung von Gastschulverhältnissen in Lübeck...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Do., 20.04.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr
Bürgermeister Heinze erläutert die Beschlussvorlage.
Herr
Horstmann ergänzt die aktuellen Kenntnisse aus dem Gespräch beim Landrat des
Landkreises Nordwestmecklenburg.
Herr
Oeser spricht sich für eine Befürwortung der Gastschulverhältnisse in Lübeck
aus.
Herr
Klüver bedankt sich für die von der Amtsverwaltung und der Kreisverwaltung
erarbeitete Lösung.
Herr
Arndt beklagt die vielfältigen Änderungen der letzten Jahre zum Schulgesetz.
Beschluss
Die
Stadt Schönberg stimmt dem Antrag auf Gestattung des Besuchs einer anderen
Schule Johanneum zu Lübeck in Lübeck gemäß § 46 Abs. 3 des Schulgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern zu. Ferner ist die Stadt Schönberg vorbehaltlich einer
vertraglichen Regelung bereit, den Schullastenausgleich für die Jahrgänge 5 und
6 zu übernehmen.
