12.10.2006 - 19 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Datum:
- Do., 12.10.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
a)
Herr
Seiler berichtet, dass ihm ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Schwerin
vorliege, wonach Herr Hitzigrat in einem Strafverfahren zur Zahlung einer
Geldbuße wegen Vorteilsnahme im Amt verurteilt worden sei.
Weiterhin sprechen hierzu Herr Mohr, Herr Marschall,
Herr Meirohnke und Herr Brinker, der folgenden Beschlussvorschlag formuliert:
Beschluss
Die
Gemeindevertretung beschließt, dass das Amt den Landrat als
Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitteilt, dass die Gemeindevertretung einen
Anfangsverdacht eines Dienstvergehens des Herrn Hitzigrat durch Vorteilsnahme
im Amt sieht und darum gemäß § 85 Abs. 1 LDG um die Einleitung eines
Disziplinarverfahrens bittet.
Ferner
wird festgestellt, dass, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 86 Abs. 1 LBG
eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Herrn Hitzigrat
als Bürgermeister feststellt, Herr Hitzigrat den daraus entstandenen Schaden
der Gemeinde zu ersetzen hat.
