12.10.2006 - 11.2 Bürgermeister

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Redepenning übernimmt die Sitzungsleitung, da Herr Bürgermeister Hitzigrat gemäß § 24 KV M-V wegen Befangenheit nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnimmt.

 

Herr Brinker unterbreitet sodann folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass Herr Bürgermeister Hitzigrat für die Stasi tätig war und aufgrund seiner Tätigkeit Zweifel an der Eignung bestehen. Diese Zweifel konnte Herr Hitzigrat nicht ausräumen. Damit fehlen ihm gemäß § 8 Abs. 4 Ziff. 2 LBG M-V die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt, den Landrat als Rechtsaufsichtsbehörde zu bitten, die Wählbarkeit von Herrn Hitzigrat nach § 61 Abs. 1 KWG M-V i.V.m. § 72 KWG M-V zu überprüfen und ggf. seine Unwählbarkeit festzustellen.
  3. Die Gemeindevertretung hebt ihren Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl 2004 vom 28.07.2004 auf. Ferner wird das Amt aufgefordert, dem Landrat als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß analog § 37 Abs. 4 KV M-V unverzüglich mitzuteilen, dass der Beschluss der Gültigkeit für die Bürgermeisterwahl 2004 fehlt.
  4. Eine Ernennung als Beamter ist nach § 14 Abs. 1 Ziff. 1 LBG M-V zurückzunehmen, wenn sie durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde. Arglistige Täuschung nach § 123 BGB liegt auch durch Verschweigen vor, wenn eine Verpflichtung bestand, auf eine Tatsache hinzuweisen. Diese Verpflichtung kann sich auch aus Treu und Glauben ergeben, was im Falle eines Bürgermeisteramtes klar zu bejahen ist. Die Gemeindevertretung beschließt, dass sie von Herrn Hitzigrat vor der Ernennung arglistig getäuscht wurde …

4.1   durch sein Verschweigen seiner Tätigkeit als IM bei der Stasi und

4.2   durch seine Vorteilsnahme im Amt.

Vor der Rücknahme der Ernennung ist Herr Hitzigrat gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 LBG M-V i.V.m. § 28 Abs. 2 und 3 LVwfG zu hören. Hiermit wird ihm eine Frist von 2 Wochen eingeräumt, sich schriftlich zu äußern.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

6 Gegenstimmen

- Enthaltung

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Beschluss

a)         Die Gemeindevertretung Selmsdorf hält die bestehenden Zweifel an der Eignung des Herrn Bürgermeister Hitzigrat für ausgeräumt.

Gemeindevertreter/in

Abstimmung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Albeck

 

X

 

Seiler

 

X

 

Kniep

 

X

 

Lüth

X

 

 

Mühlenberg

X

 

 

Redepenning

X

 

 

Marschall

X

 

 

Meirohnke

X

 

 

Dube

 

X

 

Mohr

 

X

 

Brinker

 

X

 

Abstimmungsergebnis insgesamt:

5 Ja-Stimmen

6 Gegenstimmen

- Enthaltung

 

b)         Die Gemeindevertretung Selmsdorf betrachtet die bestehenden Zweifel an der Eignung des Herrn Bürgermeister Hitzigrat für nicht ausgeräumt. Herr Bürgermeister Hitzigrat ist entsprechend der §§ 28 Abs. 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern anzuhören. Die Gemeindevertretung Selmsdorf wird innerhalb der nächsten 6 Monate erneut zu einer Sitzung zusammen kommen und über die Rücknahme der Ernennung entscheiden.

Gemeindevertreter/in

Abstimmung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Albeck

X

 

 

Seiler

X

 

 

Kniep

X

 

 

Lüth

 

X

 

Mühlenberg

 

X

 

Redepenning

 

X

 

Marschall

 

X

 

Meirohnke

 

X

 

Dube

X

 

 

Mohr

X

 

 

Brinker

X

 

 

Abstimmungsergebnis insgesamt:

6 Ja-Stimmen

5 Gegenstimmen

- Enthaltung

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