07.03.2007 - 12 Satzung über die Sondernutzung des Strandbereic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Melzig erläutert eingangs, dass der Strand in bestimmte Abschnitte unterteilt werden soll, unter anderem für einen Bereich FKK und einen Pferde- und Hundestrand.

 

Herr Ober gibt folgende Hinweise zur Satzung:

-          Bei den genannten Entfernungsbereichen ist von dem Dünenfuß auszugehen.

-          Das Benutzen von Paddel- und Ruderbooten sollte erlaubt werden.

-          Im § 3 Abs. 2 Buchstabe h ist das Wort „unerlaubte“ zu streichen.

-          Im § 8 Ordnungswidrigkeiten ist unter 11. eine Gefährdung oder Belästigung anderer Personen durch Hunde und Pferde grundsätzlich auszuschließen.

 

Frau Viehstaedt weist darauf hin, dass auch von Katamaranen im unmittelbaren Ufer- und Strandbereich insbesondere für dort badende und spielende Kinder eine hohe Gefahr ausgeht.

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Beschluss

Unter Beachtung der eingebrachten Hinweise des Tourismusausschusses vom 28.02.2007 und der vorstehenden Anregungen der Stadtvertretung erfolgt die nachstehende Beschlussfassung zur Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow zu Badezwecken.

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die vorliegende Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow zu Badezwecken.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

15 Ja-Stimmen

 

Es wird die Festlegung getroffen, dass der Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung vor dem Anzeigen und der Veröffentlichung dieser Satzung prüft, ob alle vom Tourismusausschuss sowie von den Stadtvertretern in der Stadtvertretersitzung am 07.03. eingebrachten Änderungen in der Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow für Badezwecke berücksichtigt wurden. Ist dies der Fall, kann die Satzung durch die Verwaltung zur Anzeige und Veröffentlichung gebracht werden.

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1186&TOLFDNR=14648&selfaction=print