18.04.2007 - 6 Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2007...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Mi., 18.04.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Westphal-alt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Ploen und Frau Westphal geben Erläuterungen zum Sachverhalt.
Herr
Ploen geht dabei insbesondere auf die im Jahr 2007 bei den Ausgaben
aufgetretenen Mehrbelastungen ein sowie auf die Kürzungen im Bereich der
Schlüsselzuweisungen. Herr Ploen informiert dazu insbesondere wie folgt:
Um
ein Defizit auszugleichen wurden im Haushaltsentwurf sämtliche neu vorgesehene
Investitionen gestrichen. Gestrichen wurde auch bei den freiwilligen Aufgaben
im Verwaltungshaushalt. Die Einnahmesituation bei den Realsteuern ist gegenüber
dem Vorjahr gleich bleibend. Die allgemeine Steuerschätzung des Landes und des
Bundes sieht eine weiterhin positive Entwicklung der Steuereinnahmen. Die Stadt
Dassow erwartet gleiches bei den Gewerbesteuereinnahmen, da im Jahr 2006 ein
sehr hohes Steueraufkommen zu verzeichnen ist (trotz Steuerrückzahlungen). Um
die Grundsteuer B dem Landesdurchschnitt anzupassen, wird eine Hebesatzerhöhung
vorgeschlagen (auf 350 %).
Beschluss
Die
Stadtvertretung Dassow beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Dassow für das
Haushaltsjahr 2007 einschließlich der Anlagen gemäß
Gemeindehaushaltsverordnung.
Aufgrund der §§ 47 ff KV M-V wird nach Beschluss der
Stadtvertretung DASSOW vom 18.04.2007
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird
1.
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen 4.103.100,00
EUR
in den Ausgaben 4.103.100,00
EUR
und
2.
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen 2.263.200,00
EUR
in den Ausgaben 2.263.200,00
EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen auf
0,00 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung 0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigung 360.000,00 EUR
3. der Höchstbetrag
der Kassenkredite 400.000,00 EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 280 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.
-
2. Gewerbesteuer 240 v.
H.