14.11.2007 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 1 "Am Dorfschlag" - Beratung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel gibt Erläuterungen zum Sachverhalt.

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Beschluss

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Dorfschlag“ für die Nebenanlagen im Rahmen der zurzeit im Verfahren befindlichen 2. Änderung gemäß der folgenden Auflistung:

-          Die bisherigen Festsetzungen zur Dachneigung und Dachform an Hauptgebäuden bleiben erhalten. Aufgenommen wird, dass Carports mit Flachdach/Pultdach zugelassen sind sowie Garagen mit einer Dachneigung von mindestens 20°.

-          Übrige Nebenanlagen (Garten-/Gerätehauser) sind mit Satteldach von mindestens 20° zu versehen. Darüber hinaus soll festgehalten werden, dass Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen, wenn nicht zur Straßenfront, bis zu einer Größe von 30 m² zugelassen werden können.

-          Bezüglich der Grundstückseinfriedung zum Grundstück Eichenallee 28/28a erörtern die Anwesenden ausführlich und kommen abschließend überein, dass in diesem speziellen Fall zur Kaschierung des Gestaltungsbildes ausnahmsweise eine Bepflanzung im öffentlichen Bereich zur Abdeckung der Grundstücksmauer zugelassen werden soll, zuzüglich der Zauneinfriedung oberhalb bis zu einer Höhe von 1,20 m.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

11 Ja-Stimmen

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