19.12.2007 - 13 Beteiligung der Gemeinde nach dem Kindertagesfö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ploen gibt Erläuterungen zum Sachverhalt.

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Beschluss

Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt: (Tabelle I)

1.

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Wohnsitzgemeinde

 

 

 

Krippe Dassow

ganztags

223,52 €

 

Teilzeit

148,51 €

 

halbtags

110,01 €

Kita Dassow

ganztags

106,21 €

 

Teilzeit

78,88 €

 

Halbtags

66,22 €

Hort Dassow

Ganztags

70,12 €

 

Teilzeit

49,56 €

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Stadt Dassow den Elternbeitrag wie folgt fest: (Tabelle I)

2.

Einrichtung/Träger

Betreuungsart

Elternbeitrag

Krippe Dassow

ganztags

 205,00 €

 

Teilzeit

 140,00 €

 

halbtags

 110,00 €

Kita Dassow

Ganztags

 106,21 €

 

Teilzeit 

   78,88 €

 

Halbtags

   66,21 €

Hort Dassow

Ganztags 

   70,11 €

 

Teilzeit

   49,56 €

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

12 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

02.01.2008  11:19:44    Waschow, Heike  - Termin angelegt: 07.01.2008

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1198&TOLFDNR=18313&selfaction=print