23.01.2007 - 9 Anträge und Anfragen

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Wortprotokoll

Herr Heinze informiert:

 

a)         Zu den Werbebuswartehäusern, dass die Aufstellerfirma insolvent ist und der Vertrag von der Gesellschaft für Außenwerbung GmbH übernommen wurde. In diesem Zusammenhang kam der Vorschlag, da der Vertrag im Mai dieses Jahres nach 10 Jahren ausläuft, die Wartehallen in das Eigentum der Stadt übergehen. Die Rückwände möchte die Firma weiterhin als Werbeflächen nutzen, Reparaturen dieser Flächen gehen zu deren Lasten und für die Werbungsnutzung wird eine Miete von 100 €/Jahr und Häuschen vorgeschlagen. Hierüber ist zu entscheiden. Die demolierte Fläche in der Dassower Straße wird durch den Bautrupp der GfA instand gesetzt.

 

b)         Für die Beschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige für KFZ wurde bereits in 2002 mit einer Firma ein vertrag geschlossen unter der Voraussetzung der Finanzierung über Werbung. Der Vertrag ist nicht durchgeführt, da sich keine Werbeträger gefunden haben.

 

c)         Der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes war kürzlich im Rathaus und hat mit der Novellierung des BauGB auf der Grundlage des vorhandenen Einzelhandelsgutachtens die Erarbeitung eines Konzeptes angeboten, Kostenpunkt ca. 1.000 €. Sinn ist die eindeutige Definierung von vorhandenen bzw. gewollten Einzelhandelszentren der Stadt Schönberg mit Bestätigung des Konzeptes durch Satzungsbeschluss der Stadtvertretung. Außerhalb dieser Festlegungen ist eine Ansiedlung nicht möglich.

Die Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Schönberg wird abgelehnt.

Die Ansiedlung soll frei bestimmbar durch den Ansiedlungswilligen sein.

 

d)         Es besteht der Wunsch, den Fahrgastunterstand von der Marienstraße in die Fritz-Reuter-Straße auf etwa Höhe des ehemals vorhandenen Unterstandes zu verlegen. Die Breite des Fußweges ist für die Aufstellungsmöglichkeit zu prüfen und die Kosten der Umsetzung zu ermitteln. Eine Aufstellung auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist nicht sinnvoll.

 

 

e)         Herr A. Arndt gibt zur Information, dass die Lampen aus der Ludwig-Bicker-Straße noch nicht anderweitig aufgestellt sind, aber noch vorhanden.

 

f)          Bezüglich der Lampe am Kino ist beim Ordnungsamt Anzeige erstattet worden

 

g)         Herr Ch. Arndt fragt im Zusammenhang mit dem Abschluss der Pachtverträge über die Karpfenteiche, ob die Bonität des Vorhabenträgers geprüft wurde.

Herr Heinze bestätigt die Prüfung. Letztendlich werden mit Vertragsabschluss auch Bürgschaften notwendig.

Weiterhin kommt die Frage, ob im Falle der Nichtrealisierung Sonderkündigungsrechte für die Stadt enthalten sind.

Hiervon wird ausgegangen, der Vertrag liegt derzeit beim Anwalt zur Prüfung und wird noch einmal in der Stadtvertretung Thema sein.  

 

h)         Es wird nach der Ausschilderung für die innerörtliche Umgehung gefragt.

Die überörtliche Ausschilderung ist beantragt.

 

i)          Das 30 km/h Schild nach der Grundschule sollte um ca. 10 m nach hinten versetzt werden, damit dieses auch noch für den Twachtmannring gültig ist.

 

 

j)          Derzeit ist das Parken in der Fritz-Reuter-Straße nicht geregelt. Die Autos können beidseitig parken. Die Parksituation wird in Ruhe betrachtet, wenn sich dieses nicht sinnvoll von selbst regelt, ist die Beantragung von Park- und Haltebereichen kurzfristig möglich.

 

k)         Die Baufahrzeuge von  Herrn Rausch´s Baustelle in der Ratzeburger Straße demolieren den Fußsteig. Gleichzeitig liegt sein Sand auf dem Fußsteig und behindert die Begehbarkeit, abgesehen von der Sauberkeit. Zudem parken 4 seiner Fahrzeuge seinem Wohnhaus gegenüber hintereinander direkt im Kurvenbereich und stellen eine Unfallgefahrenquelle dar, da hier keine Einsicht bei Überholung möglich ist. Dies ist ordnungsrechtlich zu prüfen und zu klären.

 

l)          Inwieweit haben die Politessen bestimmte Zuständigkeitszonen?

Es gibt keine Zonen, die Politessen sind überall im Einsatz.

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