23.01.2007 - 9 Anträge und Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 23.01.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Heinze informiert:
a) Zu den Werbebuswartehäusern, dass die
Aufstellerfirma insolvent ist und der Vertrag von der Gesellschaft für Außenwerbung
GmbH übernommen wurde. In diesem Zusammenhang kam der Vorschlag, da der Vertrag
im Mai dieses Jahres nach 10 Jahren ausläuft, die Wartehallen in das Eigentum
der Stadt übergehen. Die Rückwände möchte die Firma weiterhin als Werbeflächen
nutzen, Reparaturen dieser Flächen gehen zu deren Lasten und für die
Werbungsnutzung wird eine Miete von 100 €/Jahr und Häuschen
vorgeschlagen. Hierüber ist zu entscheiden. Die demolierte Fläche in der
Dassower Straße wird durch den Bautrupp der GfA instand gesetzt.
b) Für die Beschaffung einer mobilen
Geschwindigkeitsanzeige für KFZ wurde bereits in 2002 mit einer Firma ein
vertrag geschlossen unter der Voraussetzung der Finanzierung über Werbung. Der
Vertrag ist nicht durchgeführt, da sich keine Werbeträger gefunden haben.
c) Der Geschäftsführer des
Einzelhandelsverbandes war kürzlich im Rathaus und hat mit der Novellierung des
BauGB auf der Grundlage des vorhandenen Einzelhandelsgutachtens die Erarbeitung
eines Konzeptes angeboten, Kostenpunkt ca. 1.000 €. Sinn ist die
eindeutige Definierung von vorhandenen bzw. gewollten Einzelhandelszentren der
Stadt Schönberg mit Bestätigung des Konzeptes durch Satzungsbeschluss der
Stadtvertretung. Außerhalb dieser Festlegungen ist eine Ansiedlung nicht
möglich.
Die Erarbeitung eines
Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Schönberg wird abgelehnt.
Die Ansiedlung soll frei bestimmbar
durch den Ansiedlungswilligen sein.
d) Es besteht der Wunsch, den
Fahrgastunterstand von der Marienstraße in die Fritz-Reuter-Straße auf etwa
Höhe des ehemals vorhandenen Unterstandes zu verlegen. Die Breite des Fußweges
ist für die Aufstellungsmöglichkeit zu prüfen und die Kosten der Umsetzung zu
ermitteln. Eine Aufstellung auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist nicht
sinnvoll.
e) Herr A. Arndt gibt zur Information,
dass die Lampen aus der Ludwig-Bicker-Straße noch nicht anderweitig aufgestellt
sind, aber noch vorhanden.
f) Bezüglich
der Lampe am Kino ist beim Ordnungsamt Anzeige erstattet worden
g) Herr Ch. Arndt fragt im Zusammenhang
mit dem Abschluss der Pachtverträge über die Karpfenteiche, ob die
Bonität des Vorhabenträgers geprüft wurde.
Herr Heinze bestätigt die Prüfung.
Letztendlich werden mit Vertragsabschluss auch Bürgschaften notwendig.
Weiterhin kommt die Frage, ob im
Falle der Nichtrealisierung Sonderkündigungsrechte für die Stadt enthalten
sind.
Hiervon wird ausgegangen, der
Vertrag liegt derzeit beim Anwalt zur Prüfung und wird noch einmal in der
Stadtvertretung Thema sein.
h) Es wird nach
der Ausschilderung für die innerörtliche Umgehung gefragt.
Die überörtliche Ausschilderung ist
beantragt.
i) Das 30 km/h Schild nach der
Grundschule sollte um ca. 10 m nach hinten versetzt werden, damit dieses auch
noch für den Twachtmannring gültig ist.
j) Derzeit ist das Parken in der Fritz-Reuter-Straße
nicht geregelt. Die Autos können beidseitig parken. Die Parksituation wird in
Ruhe betrachtet, wenn sich dieses nicht sinnvoll von selbst regelt, ist die
Beantragung von Park- und Haltebereichen kurzfristig möglich.
k) Die Baufahrzeuge von Herrn Rausch´s Baustelle in der Ratzeburger
Straße demolieren den Fußsteig. Gleichzeitig liegt sein Sand auf dem Fußsteig
und behindert die Begehbarkeit, abgesehen von der Sauberkeit. Zudem parken 4 seiner
Fahrzeuge seinem Wohnhaus gegenüber hintereinander direkt im Kurvenbereich und
stellen eine Unfallgefahrenquelle dar, da hier keine Einsicht bei Überholung
möglich ist. Dies ist ordnungsrechtlich zu prüfen und zu klären.
l) Inwieweit
haben die Politessen bestimmte Zuständigkeitszonen?
Es gibt keine Zonen, die Politessen
sind überall im Einsatz.
