23.01.2007 - 6 Landschaftsplan der Stadt Schönberg - Informati...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 23.01.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Frau Sennewald und Herrn Mahnel vom gleichnamigen Büro wird
einstimmig Rederecht erteilt.
Frau Sennewald erläutert noch einmal kurz die Notwendigkeit
des Landschaftsplanes aus dem Landesnaturschutzgesetz sowie zeitlich mit der
wirksamen 2. Änderung des Flächennutzungsplanes. Grundlage der
Bestandsaufnahmen bilden die Daten aus dem LINFOS, dem FNP der Stadt Schönberg
sowie einzelne Erfassungen vor Ort. Die Karten sind unterteilt in Bestand/Bewertung
(hoch, mittel, gering)/ Konflikte/Empfindlichkeiten sowie das daraus
resultierende Konzept/Leitbild als langfristige Zielvereinbarungen.
Für die Entwicklung der Karte „Maßnahmenplan“
sind erste Gedanken vorgestellt, die als Diskussionsgrundlage und für die
Anregung von Vorschlägen dienen soll. Sie soll einmal das Gesamtbild Schönberg
einschl. Ortsteile sowie das Stadtgebiet Schönberg (Ziele zu Grünflächen/Spielplätze)
beinhalten. Für den Großraum Schönberg sind vordergründig Maßnahmen vorgesehen
wie die:
- Entwicklung,
Aufwertung von Biotopverbundstrukturen
(Hecken/Sukzession/Maurineniederung/ Vernässung/Sölle)
- die
bessere Einbindung der Siedlungsstrukturen in die Landschaft
- den
Erhalt der Offenlandschaft für die landwirtschaftliche Nutzung des
hochwertigen Bodens und als Rastplätze für Zugvögel
- Wiederherstellung
bzw. Ausbildung des Waldrandes.
Eine Waldmehrung für das Gebiet Schönberg ist nicht Ziel.
Ein in der Planung zu klärendes Problem sind die
Karpfenteiche. In der Naturräumlichen Bewertung sind sie hoch eingestuft,
Konflikte könnten unter dem vorhandenen Nutzungskonzept der Fischaufzucht
entstehen. Derartige Konflikte sind bereits im Vorfeld durch Abstimmungen mit
der UNB und unter Abwägung sämtlicher Umstände zu vereinbaren bzw. zu
minimieren.
Im Rahmen eines Ausgleichsflächenkatasters werden sämtliche
Maßnahmen für den Ausgleich dargestellt, der vorhandene Bedarf an
Ausgleichsflächen aus vorhandenen B-Plänen ermittelt und diesen direkt
zugeordnet und dient damit der übersichtlichen zukünftigen digitalen Fortschreibung
der Planungsziele.
Das Planungsbüro Mahnel bittet dabei um die Zuarbeit von
Anregungen, Hinweisen und Maßnahmen, vorhandener oder in Arbeit befindlicher
Konzepte (z.B. Karpfenteiche), die ein landschaftsplanerisches Ziel (kulturell
oder natürlich) der Stadt Schönberg beinhalten und in den Landschaftsplan damit
einfließen müssen.
Gleichzeitig ist im Rahmen einer Bürgerversammlung die
Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Herr A. Arndt stellt hierzu abschließend fest:
Die Umwandlung der Pappelbestände in einheimische Gehölze
ist positiv. Die Entschlammung des Oberteiches und dessen Anerkennung als
Maßnahme ist wichtig. Die Ackerflächen müssen erhalten bleiben, die
Waldrandentwicklung spielt eine untergeordnete Rolle. Bei der Bildung von
Hecken treten sicherlich Eigentumsprobleme bei der Verwirklichung auf. Daher
ist es wichtig städtische Wege nicht zu verkaufen, maximal zu verpachten.
Der Bauausschuss nimmt die Erläuterungen und ersten Ansätze
zustimmend zur Kenntnis.
