01.02.2007 - 9 Beratung zum Haushalt 2007

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Heinze erläutert zunächst die neu aufzunehmenden Bestandteile im Vorbericht des Haushaltes. Danach sind konkrete Festlegungen zu Inhalten und zur Höhe der Budgets der Schulen zu treffen. Konkret ist festzulegen, wie mit Mehrausgaben/Minderausgaben und Mehreinnahmen/ Mindereinnahmen zu verfahren ist. Herr Heinze unterbreitet den Vorschlag, dass unabwendbar entstehende Mehrausgaben (Tariferhöhungen, Energie) durch den städtischen Haushalt gedeckt werden sollten. Beeinflussbare Mehrausgaben (Mehrverbrauch) sollten im kommenden Haushaltsjahr entsprechend betragsmäßig gekürzt werden. Herr Heinze empfiehlt ferner, die Budgetierungen für den Bereich Feuerwehr und Stadtjugendpflege einzurichten. Für das Budget der Feuerwehr soll der Wehrführer die Zeichnungsbefugnis „Sachlich und rechnerisch richtig“ erhalten. Für den Bereich der EU-Projekte soll dies an Frau Zillmann übertragen werden.

 

Zur künftigen Budgetbildung sprechen Herr Stange, Herr Oeser, Herr Arndt.

Es wird um eine Gegenüberstellung der Schulbudgets der vergangenen 3 Haushaltsjahre gebeten.

 

Es folgt die Erörterung der Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes.

Zur Erläuterung des Leasingverfahrens der Regionalen Schule wird der Leasinggeber gebeten, das Verfahren insgesamt vor Ort zu erläutern.

Der Geschäftsführer des Volkskundemuseums wird zu einer der kommenden Ausschusssitzungen eingeladen, um einen Rechenschaftsbericht zu geben.

 

Herr Götze erläutert seinen Antrag zur Haushaltsstelle 1300.9351 Erwerb einer Drehleiter mit Basisfahrzeug.

Der Beschluss zur Haushaltssatzung 2007 (VO/2/144/2007) wird mit folgenden Maßgaben gefasst:

  • HHSt 3300.6500 – Ansatzreduzierung um            300,00 €
  • HHSt 3300.7170 – Erhöhung des Ansatzes um    300,00 €

Die angebrachte Erläuterung bei der Haushaltsstelle 2110.1400 (Regionale Schule) wird gestrichen.

  • HHSt 4641.9820 - Investitionszuschuss Hort - Es ist ein Sperrvermerk zur Freigabe durch die Stadtvertretung zu setzen.
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Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Schönberg für das Haushaltsjahr 2007 einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

 

Aufgrund der §§ 47 ff KV M-V wird nach Beschluss der Stadtvertretung SCHÖNBERG vom ........ 2007

mit Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde folgende Haushaltssatzung

erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird

1.       im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen                                                                            3.586.200,00 EUR

in den Ausgaben                                                                              3.586.200,00 EUR

und

2.       im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen                                                                            1.804.300,00 EUR

 

in den Ausgaben                                                                              1.804.300,00 EUR

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.       der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen auf                                                            0,00 EUR

 

davon für Zwecke der Umschuldung                           0,00      EUR

 

2.    der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung                               150.000,00 EUR

 

3.    der Höchstbetrag der Kassenkredite                                       350.000,00 EUR

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.       Grundsteuer

 

a)       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)                                                                         250 v. H.

 

b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                            310 v. H.

 

c)       Grundsteuer B – ohne Einheitswert

·         für Wohnungen mit Bad, IWC und Sammelheizung                       1,05 €/m²Wohnfläche

·         für andere Wohnungen                                                                0,81 €/m²Wohnfläche

·         je Abstellplatz für Personenkraftwagen in einer Garage                  5,27 €

 

2.    Gewerbesteuer                                                                               300 v. H.

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Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

- Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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