27.11.2008 - 6 Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2009
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 27.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es sind für das Haushaltsjahr 2009 in der
Straßenunterhaltung zusätzliche Mittel für die Retelsdorfer Straße (Riss)
eingeplant. Hierzu wird vor Auslösung des Auftrages jedoch noch eine Auskunft
erwünscht, ob eine reine Unterhaltungsleistung ausreichend erscheint, oder aber
langfristig eine Straßenteilsanierung im Vermögenshaushalt einzuplanen ist.
Ferner wird um Prüfung gebeten, ob die Gemeinde Roduchelstorf auch eine
Vereinbarung mit der DEGES für die Unterhaltung der A-20 Brücken nebst
Ausgleichszahlung geschlossen hat. Eine Sonderrücklage besteht nicht.
Die Gemeindevertretung erbittet abschließend die Darstellung
der zu erzielenden Mehreinnahmen bei einer Erhöhung der Hebesätze auf den
jeweils durchschnittlich gewogenen Realsteuerhebesatz der kreisangehörigen
Gemeinden.
Beschluss
Der
Finanzausschuss empfiehlt:
Die
Gemeindevertretung Roduchelstorf beschließt die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2009 einschließlich der Anlagen gemäß
Gemeindehaushaltsverordnung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1.
im Verwaltungshaushalt
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in den Einnahmen |
201.800 Euro |
|
in den Ausgaben |
201.800 Euro |
und
2.
im Vermögenshaushalt
|
in den Einnahmen |
35.000 Euro |
|
in den Ausgaben |
35.000 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
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1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf |
0 Euro |
|
|
davon für Zwecke der Umschuldung |
0 Euro |
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung |
0 Euro |
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3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite |
20.000,00 Euro |
§ 3
|
1. |
|
Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
200 v.H. |
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b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
300 v.H. |
|
2. |
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Gewerbesteuer |
300 v.H. |
