18.03.2009 - 7 Satzung der Stadt Dassow über die 1. Änderung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Mi., 18.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Herzog vom Planungsbüro Mahnel gibt Erläuterungen zum Sachverhalt. Er weist
darauf hin, dass im Sachverhalt der Beschlussvorlage der 1. Satz des 2.
Abschnittes zu streichen ist. Dieser Satz lautet: „Da ohnehin in den
Sondergebieten für Versorgung und Infrastruktur auch zu einem Anteil von 50 %
Ferienwohnungen zulässig sind, wird die Änderung nicht als wesentliche Änderung
angesehen.“
Für
den vorgenannten zu streichenden Satz ist folgendes einzufügen:
„Nach
den bisherigen Festsetzungen sind im sonstigen Sondergebiet auch Wohnungen für
Dienst-, Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zulässig. Da in den
Sondergebieten für Ferienhäuser auch Versorgung und Infrastruktureinrichtungen
zulässig wären, wird die Änderung nicht als wesentliche Änderung betrachtet. Es
wird ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt. Unter Berücksichtigung
der derzeitigen städtebaulichen Gegebenheiten ist die Festsetzung des
Ferienhausgebietes als Arrondierung der vorhandenen Ferienhaus-Anlage zu
werten.“
Unter
Beachtung der v. g. Änderung erfolgt die Beschlussfassung.
Beschluss
- Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Satzungsändernden Beschluss zur
Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen
Gemeinde Harkensee für das Gebiet „Ostseeblick Barendorf –
Ferienhäuser westlich der Seestraße“.
2.
Im
Rahmen des Satzungsändernden Beschlusses wird für den in der Anlage
gekennzeichneten Bereich anstelle der Gebietsnutzung Sondergebiet Versorgung
und Infrastruktur die Nutzung als Sondergebiet für Ferienhäuser festgesetzt. In
den Ferienhausgebieten werden die Festsetzungen, die das Maß der Nutzung
regeln, weiterhin beibehalten.
3.
Auf
weitere Beteiligungsverfahren wird verzichtet, weil die Planung Grundzüge nicht
berührt. Hierzu wurde eine Abstimmung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg
geführt.
4.
Nach
Beschlussfassung werden die Planunterlagen ausgefertigt.
5.
Die
Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.