03.06.2009 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel gibt Erläuterungen zum Sachverhalt.

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Beschluss

1.                              Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Erneuten Entwürfe der             Planzeichnung und der Begründung (inklusive Umweltbericht) zum Bebauungsplan     Nr. 19 der Stadt Dassow für das Gebiet „Seestern Barendorf“.

2.                              Die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (inklusive        Umweltbericht) sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich                    auszulegen. Bei der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung sind bisher   vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen und umweltrelevante Erhebungen mit   öffentlich auszulegen. Dies ist bei der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung            bekannt zu geben.

3.                              Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die von der       Planung berührt sind, ist die  Öffentlichkeitsbeteiligung mit Angabe der Fristen   bekanntzugeben und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung anzubieten.

4.                              In der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist sowohl auf die Präklusionsklausel, Einhaltung der Frist der Stellungnahme, und auf den Ausschluss   von Ansprüchen auf Normenkontrolle bei Nichtabgabe von Stellungnahmen im   Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

13 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1852&TOLFDNR=24585&selfaction=print