22.04.2009 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel berichtet, dass die Zustimmung zur Rodung des Baumes noch in der 17. KW erfolgen soll. Der FFH-Verträglichkeitsnachweis ist noch in Bearbeitung.

 

Herr Eckhardt erkundigt sich, ob die Straße im vorderen Bereich in ausreichender Breite vorgesehen ist, da es Probleme mit der Müllentsorgung geben könnte.

Herr Mahnel erwidert, dass die Müllentsorgung verlegt werden soll und im Bedarfsfall eine Havariezufahrt über das Scheunengelände denkbar wäre.

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Beschluss

Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen / Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen auf der Grundlage des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3316).

2.      Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow ist zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, zu beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die entsprechenden Verträge sowie der Nachweis der FFH-Verträglichkeit, die in Aussichtstellung der Rodung des Einzelbaumes an der Gemeindestraße beizufügen.

3.      Nach Genehmigung ist die Satzung dann ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

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