22.04.2009 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 22.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel berichtet, dass die Zustimmung zur Rodung des
Baumes noch in der 17. KW erfolgen soll. Der FFH-Verträglichkeitsnachweis ist
noch in Bearbeitung.
Herr Eckhardt erkundigt sich, ob die Straße im vorderen
Bereich in ausreichender Breite vorgesehen ist, da es Probleme mit der
Müllentsorgung geben könnte.
Herr Mahnel erwidert, dass die Müllentsorgung verlegt werden
soll und im Bedarfsfall eine Havariezufahrt über das Scheunengelände denkbar
wäre.
Beschluss
Der Ausschuss für Tourismus,
Wirtschaft und Verkehr empfiehlt:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen /
Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der
gewachsenen Ortslage Rosenhagen auf der Grundlage des § 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3316).
2.
Der
als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow ist zur
Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, zu
beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die entsprechenden Verträge sowie
der Nachweis der FFH-Verträglichkeit, die in Aussichtstellung der Rodung des
Einzelbaumes an der Gemeindestraße beizufügen.
3.
Nach
Genehmigung ist die Satzung dann ortsüblich bekannt zu machen.