02.06.2009 - 7 Information zum Stand der FFH-Verträglichkeit f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 02.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:15
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Frau Sennewald vom Planungsbüro Mahnel hatte am letzten
Freitag bei der UNB Abstimmungen zur FFH Verträglichkeit der Bebauungspläne B
21 Rosenhagen und B 19 Barendorf. Die abgestimmten Maßnahmen verteilt Frau
Sennewald und erläutert diese noch einmal im Einzelnen. Mit der heutigen
Aussage der UNB durch Herrn Höpel sind diese Maßnahmen rechtlich abgesichert
und durchsetzbar. Das bedeutet, der Satzungsbeschluss für den B 21 Rosenhagen
kann in der morgigen Stadtvertretersitzung gefasst werden, wenn die Maßnahmen
wie dargestellt mit allen vereinbar sind.
Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass damit
ausschließlich der B 21 durchführbar ist, alle anderen Planungen als
Voraussetzung den Landschaftsplan sowie den Flächennutzungsplan benötigen.
Frau Sennewald geht die Maßnahmen (Anlage) im Einzelnen
durch. Diskussionen gibt es im Rahmen der Schließung des Strandzuganges Nr. 5.
Hier vertreten die Mitglieder des Bau- und Tourismusausschusses die Auffassung,
wenn die Nr. 5 zu ist, müssen Spaziergänger u. U. erst recht den gesamten
Steilküstenbereich entlang laufen und haben keine Möglichkeit vorher abzugehen.
Insofern wäre bei einer Schließung der Nr. 5 ein neuer Zugang direkt vor Beginn
der Steilküste und sodann deren Sperrung sinnvoll.
Dies sollte noch einmal mit Herrn Höpel bis morgen zur
Stadtvertretung geklärt werden.
Zudem ist die Übernahme der Kosten des Monitoring mit dem
Vorhabenträger zu vereinbaren.
Bezüglich des B 19 Seestern Barendorf wird nur noch einmal
kurz erwähnt, dass der Vorhabenträger weiß, dass die Stadt die alten
Kapazitäten beibehalten wird. Für 50 Betten besteht die Baugenehmigung, wobei
im Planentwurf nicht von betten, sondern WE ausgegangen wird. Das Vorhaben wird
zur Kenntnis genommen.