02.06.2009 - 7 Information zum Stand der FFH-Verträglichkeit f...

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Wortprotokoll

Frau Sennewald vom Planungsbüro Mahnel hatte am letzten Freitag bei der UNB Abstimmungen zur FFH Verträglichkeit der Bebauungspläne B 21 Rosenhagen und B 19 Barendorf. Die abgestimmten Maßnahmen verteilt Frau Sennewald und erläutert diese noch einmal im Einzelnen. Mit der heutigen Aussage der UNB durch Herrn Höpel sind diese Maßnahmen rechtlich abgesichert und durchsetzbar. Das bedeutet, der Satzungsbeschluss für den B 21 Rosenhagen kann in der morgigen Stadtvertretersitzung gefasst werden, wenn die Maßnahmen wie dargestellt mit allen vereinbar sind.

 

Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass damit ausschließlich der B 21 durchführbar ist, alle anderen Planungen als Voraussetzung den Landschaftsplan sowie den Flächennutzungsplan benötigen.

 

Frau Sennewald geht die Maßnahmen (Anlage) im Einzelnen durch. Diskussionen gibt es im Rahmen der Schließung des Strandzuganges Nr. 5. Hier vertreten die Mitglieder des Bau- und Tourismusausschusses die Auffassung, wenn die Nr. 5 zu ist, müssen Spaziergänger u. U. erst recht den gesamten Steilküstenbereich entlang laufen und haben keine Möglichkeit vorher abzugehen. Insofern wäre bei einer Schließung der Nr. 5 ein neuer Zugang direkt vor Beginn der Steilküste und sodann deren Sperrung sinnvoll.

Dies sollte noch einmal mit Herrn Höpel bis morgen zur Stadtvertretung geklärt werden.

Zudem ist die Übernahme der Kosten des Monitoring mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren.

 

Bezüglich des B 19 Seestern Barendorf wird nur noch einmal kurz erwähnt, dass der Vorhabenträger weiß, dass die Stadt die alten Kapazitäten beibehalten wird. Für 50 Betten besteht die Baugenehmigung, wobei im Planentwurf nicht von betten, sondern WE ausgegangen wird. Das Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.

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