01.09.2009 - 4 Sachstand zur Einstufung der Gemeinde als Grund...

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Wortprotokoll

Hierzu erhebt Frau Liedtke das Wort. Die Nachfrage beim Regionalen Planungsverband Westmecklenburg hat ergeben, dass die Gemeinde Lüdersdorf im gefertigten Beschlussentwurf definitiv als Grundzentrum ausgewiesen wird und alle erforderlichen Kriterien des LEP zur Einstufung als GZ erfüllt. Da das 2. Beteiligungsverfahren momentan noch nicht abgeschlossen ist, wird die Vorlage wohl noch nicht in der nächsten Verbandssitzung des RPV (November 2009) behandelt. Die zweite Sitzung des RPV wird im Frühjahr 2010 stattfinden. Der entscheidende Kabinettsbeschluss der Landesregierung wird folglich im Sommer 2010 vorliegen, so dass erstmalig im HH-Jahr 2011 mit einer Zuwendung nach § 10 e FAG gerechnet werden kann. Zur Orientierung: Ein Grundzentrum mit ca.3.700 EW hat im HH-Jahr 2009 laut Haushaltserlass eine Zuweisung nach § 10 e FAG in Höhe von insgesamt 325.435,43 € erhalten.

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