01.12.2009 - 5 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 01.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ober übergibt das Wort an Herrn Anton von der Stadtbau GmbH und bittet
um Erläuterung der Dringlichkeit der Aufnahme des Tagesordnungspunktes.
Herr Anton erläutert hierzu, dass es 2 Kaufinteressenten gab, die
Veräußerung der Grundstücke für eine Bebauung mit „Standardhäusern“
nicht möglich ist, da diese im Schnitt eine Firsthöhe von ca. 8,50 m haben. Ein
Kaufinteressent ist bereits abgesprungen, der Zweite wartet die Entscheidung
der Stadtvertretung Dassow ab. Verkäufe sind aufgrund von Kredit- und
Zinstilgung sowie Straßenbau notwendig. Bis zur Rechtskraft der Änderung und
Zulässigkeit der Bauvorhaben dauert es mindestens bis März/April. Vor diesem
Hintergrund sollte in der Sitzung des Bauausschusses die Empfehlung zur
Beschlussfassung gegeben werden. Eine Firsthöhe von 9 m steht dem
städtebaulichen Charakter des bisherigen Gebietes nicht entgegen.
Beschluss
1. Für den in der Fassung der 1. Änderung
vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 20 mit der Gebietsbezeichnung
"Wohngebiet an der Schillerstraße" soll die Satzung über die 2.
Änderung aufgestellt werden. Die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 20 erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
In der Satzung über
den Bebauungsplan Nr. 20 wurde von der Stadtvertretung bestimmt, dass die
maximale Firsthöhe der Wohngebäude 7,50 m über dem Bezugspunkt (Höhenlage der
Erschließungsstraßenoberfläche) beträgt.
Mit
der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll die zulässige Firsthöhe für den
Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes auf 9,0 m über dem Bezugspunkt
festgelegt werden. Alle sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der
aktuellen Fassung bleiben unverändert bestehen.
3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 20 "Wohngebiet an der Schillerstraße" sowie der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Der Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 20 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu
informieren.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird gebeten, die Vorlage zusätzlich in die Tagesordnung
der Stadtvertretung am 09.12.2009 aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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