08.12.2009 - 7 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auch hier wird Herrn Mahnel das Rederecht erteilt.

Herr Mahnel erläutert hier ebenso ausführlich die Vorbereitung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses und geht dabei insbesondere auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein.

 

In der darauffolgenden Erörterung gibt Herr Stickel seine persönliche Stellungnahme zum beabsichtigten Vorhaben im Planbereich der 1. Änderung des 4. Flächennutzungsplanes ab.

 

Der Bauausschuss gibt sodann folgende Empfehlung ab:

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Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg behandelt die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen und werden nicht behandelt.

·         Es ergeben sich:

    • zu berücksichtigende Anregungen,
    • teilweise zu berücksichtigende Anregungen,
    • nicht zu berücksichtigende Anregungen.
  1. Der Abwägungsbeschluss wird gemäß tabellarischer Zusammenstellung eingegangener Stellungnahmen und deren Bewertung gefasst.

3.      Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

4.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“.

  1. Die Begründung zur Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“ wird gebilligt.

6.      Die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“ ist nach Satzungsbeschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“ während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

7.      In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

- Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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