17.12.2009 - 8 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg
behandelt die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit
sind nicht eingegangen und werden nicht behandelt.
- Es
ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen.
- Der Abwägungsbeschluss wird gemäß tabellarischer
Zusammenstellung eingegangener Stellungnahmen und deren Bewertung gefasst.
- Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann
der Satzungsbeschluss gefasst werden.
- Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst
den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der
Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere
Feldstraße“.
- Die Begründung zur Satzung über die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet „Dassower
Straße / Mittlere Feldstraße“ wird gebilligt.
6.
Die
Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg
für das Gebiet „Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“ ist nach
Satzungsbeschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über die
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet
„Dassower Straße / Mittlere Feldstraße“ während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
7.
In
der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Realisierung 2
11.01.2010 13:11:31 Lütgens-Voß, Anke - Termin angelegt: 11.01.2010
09.02.2010 16:07:51 Behrens, Folke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Holzerland / Termin geändert: 19.02.2010 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
09.02.2010 16:07:54 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
24.03.2010 11:10:48 Holzerland, Gesa - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Verfahrensordner wird vorbereitet und zur Genehmigung eingereicht.
24.03.2010 11:10:55 Holzerland, Gesa - Status auf "Erledigt" gesetzt
16.03.2015 14:29:45 Behrens, Folke - Status auf "Geprüft" gesetzt
16.03.2015 14:29:48 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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