21.01.2010 - 3.1 Satzung zur Förderung des Vereinswesens in Selm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Do., 21.01.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr
Kreft erläutert die Punkte 1 – 6 ausführlich und die anwesenden
Ausschussmitglieder einschl. der anwesenden Gäste von Vereinen und übrigen
kulturellen Trägern erörtern die Inhalte und kommen zu folgenden Änderungen:
Zu
Ziffer 3 soll ergänzt werden:
Zweck
der Förderung ist die Unterstützung der Vereine gemäß Anlage 1, deren Satzung
kulturelle, sportliche, historische oder der Gemeinnützigkeit dienende Zwecke
beinhaltet. (Anmerkung: Hiermit sind auch Gruppierungen gesichert aufzunehmen,
die kein eingetragener Verein sind; die Aufnahme in die Anlage 1 ist
beschlussabhängig).
Zu
Punkt 6 soll Folgendes ergänzt werden:
Jeder
Verein, der die vorhergehenden Punkte erfüllt, erhält einen Zuschuss von 15,00
€/Mitglied.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
mit
5
Ja-Stimmen
Mit
diesen Ergänzungen sehen die anwesenden Ausschussmitglieder ein, dass neben den
eingetragenen Vereinen die Selbsthilfegruppen und weiteren Gruppierungen der
kulturellen Arbeiten in der Gemeinde Berücksichtigung finden. Darüber hinaus
ist gewährleistet, dass sich die Vereine und Einrichtungen an mindestens 3
Veranstaltungen beteiligen sowie an einer weiteren Veranstaltung kostenlos
mitwirken.
