30.03.2010 - 9 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Nachtrag zum ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Datum:
- Di., 30.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ahlbeck fragt nach, warum der Bauausschuss diese Maßnahme abgelehnt hat. Die Gemeinde Selmsdorf hat beschlossen, keine Großbäume im Gemeindegebiet zu pflanzen.
Für das Landschaftsbild wäre dies eine Maßnahme die eine hohe Wertigkeit hat.
Herr Ritter trägt vor, wie der Bauausschuss zu seiner Entscheidung gekommen ist.
1. Hier wird eine Pflanzmaßnahme in einem hohen Wert überlassen, den die Gemeinde auf ihre Kosten dann dauerhaft erhalten, gegebenenfalls ersetzen muss da es Ausgleich ist.
2. Bei späteren Straßenbaumaßnahmen der Gemeinde könnte eventuell die Straßenfläche zu gering sein.
3. Die Gemeinde sollte Ihre Flächen für eigene Maßnahme vorhalten.
Herr Ahlbeck führt aus, solch eine hochwertige Ausgleichsmaßnahme wird die Gemeinde nicht so bringen müssen. Für das Landschaftsbild wäre diese Maßnahme eine einmalige Chance, zumal die Gemeinde beschlossen hat, selbst keine Großbäume mehr zu pflanzen.
Frau Scherlipp fragt nach wie sich die Gemeinde die Nachkosten sichern kann.
Herr Ahlbeck teilt dazu mit, dass die Gemeinde über einen Vertrag/Vereinbarung dieses sichern kann.
Herr Kniep äußert sein Unverständnis, warum sich die Gemeinde diese Chance entgehen lässt.
Beschluss
Die
Gemeinde Selmsdorf stimmt der Durchführung der Maßnahme als Ausgleich und
Ersatz für den B-Plan Nr. 12 in Gägelow zu.
Die
Genehmigung der Naturschutzbehörde ist einzuholen.
Der
Gemeinde Selmsdorf entstehen durch die Maßnahme keine Kosten.
Ein
entsprechender Vertrag zur Herstellung zwischen Vorhabenträger und Gemeinde
Selmsdorf ist vorzubereiten.
