04.11.2010 - 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Do., 04.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Götze berichtet, dass die Stadtvertretung im nichtöffentlichen Teil ihrer Sitzung am 30.09.2010 folgende Beschlüsse gefasst hat:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt den Verkauf der Flur 1, Gemarkung Kleinfeld, Flurstück 119/3 in Größe von 3.341 m² (Flächen hinter dem Sky-Markt).
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt den Kauf der Flur 1, Gemarkung Kleinfeld, Flurstück 122/3 in Größe von 1.187 m² und Flur 1, Gemarkung Kleinfeld, Flurstück 120/2 in Größe von 673 m².
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt den Verkauf der Flur 1, Gemarkung Kleinfeld, Flurstück 123/1 in Größe von 534 m², das Flurstück 123/3 in Größe von 15.876 m², das Flurstück 119/2 in Größe von 1.814 m² und das Flurstück 124/1 in Größe von 38 m² (Flächen hinter dem Sky-Markt).
Die Stadtvertretung beschließt, dass das Stadtfest vom 10. bis 12.06.2011 stattfindet.
Die Stadt Schönberg überträgt die Organisation und Durchführung des Stadtfestes aufgrund des Konzeptes vom 23.09.2010 an eine Eventfirma.
Für die Organisation und Durchführung des Stadtfestes wird ein Betrag in Höhe von 17.000,00 aus dem Haushalt 2011 zur Verfügung gestellt.
Eingehende Spenden für das Stadtfest verbleiben bei der Stadt Schönberg. Die Firma ist berechtigt, Standgebühren zu erheben. Die Preisspanne ist vorher mit der Stadt Schönberg abzustimmen.
Die Veranstaltungstage werden abschließend auf den 10. und 11.06.2011 festgelegt.
Die Stadtvertretung Schönberg schließt sich der Argumentation des Bauausschusses an und versagt das gemeindliche Einvernehmen für die eingereichten Bauanträge.
Die Stadt Schönberg stellt alle Verkäufe von Baumaterial, das auf dem ehemaligen Bauhofsgelände lagert, ein.
Der Beschluss ist allen Mitarbeitern des Amtes und der Stadt Schönberg zur Kenntnis zu geben.
Der Sachverhalt Beschilderung auf öffentlichen Flächen wird in den Bauausschuss verweisen. Bis zur abschließenden Regelung ist die Amtsverwaltung aufzufordern, keine Genehmigung zum Aufstellen von Werbeschildern auf öffentlichen Flächen zu erteilen.
Für die sportliche Nutzung eines Spielfeldes ab April 2010 ist der Entgelt-Tarif für ´Training für Schönberger Vereine´ anzuwenden.