31.03.2011 - 5 Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Selmsdorf "De...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tauchert fragt Herrn Bürgermeister Hitzigrat, ob er in dieser Angelegenheit der IAG befangen ist.

Herr Bürgermeister Hitzigrat verneint dies.

 

Herr Tauchert fragt weiterhin, ob ein Mitglied der Gemeindevertretung eine Vergütung irgendeiner Art von der IAG oder auch von den zugehörigen Firmen erhält.

 

Herr Lüth spricht sich vehement gegen die Äerungen von Herrn Tauchert aus.

 

Herr Kniep erläutert, dass die Gemeinde nicht berechtigt ist, einen Bebauungsplan über das Deponiegelände aufzustellen. Er verweist auf einen entsprechenden Zeitungsartikel der OZ. Er weist darauf hin, dass der § 38 BauGB gilt und das ein B-Plan nichtig ist.

 

Frau Kopp antwortet auf Nachfrage von Herrn Albeck, dass tatsächlich ein Planfeststellungsverfahren durch den Bebauungsplan nicht aufgehoben werden kann. Das Planfeststellungsverfahren ist höherrangiges Recht. Deshalb ist nach Beschluss über einen Bebauungsplan über das Deponiegelände zunächst zu klären, welche Flächen und welche Nutzungen von einem Planfeststellungsverfahren abgedeckt sind. Die Inhalte der Planfeststellung hinsichtlich Nutzung und der Flächen sind im B-Plan zu übernehmen. Darüber hinaus hat die Gemeinde jedoch Möglichkeiten zur Regelung.

 

Auf Antrag erfolgt die namentliche Abstimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18.

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Beschluss

1.              r das in der Anlage dargestellte rd. 220 ha große Gebiet, gelegen süstlich der Ortslage Selmsdorf in der Gemarkung Selmsdorf Dorf, Flur 4 und Gemarkung Sülsdorf, Flur 2, begrenzt im Osten und Süden von der Grenze des Gemeindegebietes in Richtung Schönberg, im Westen von Wald- und Ackerflächen und im Norden vom Verlauf der Bundesstraße 104, soll die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 mit der Gebietsbezeichnung "Deponie auf dem Ihlenberg" aufgestellt werden. Der Bebauungsplan umfasst das gesamte Betriebsgelände der auf dem Ihlenberg betriebenen Deponie einschließlich aller angrenzenden Flächen, die im Zusammenhang mit der Deponie bewirtschaftet werden.

2.              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 18 beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die bauliche und sonstige Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches planungsrechtlich zu steuern und insbesondere die langfristige Vereinbarkeit der Interessen des Deponiebetreibers mit den Belangen der angrenzenden Siedlungsflächen sicherzustellen.

3.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Namentliche Abstimmung:

Herr Mühlenberg              Enthaltung

Herr Knoop                            ja

Herr Kniep                            Enthaltung

Herr Albeck                            ja

Herr Hitzigrat                            ja

Frau Scherlipp              ja

Herr Kreft                            ja

Herr Tauchert                            ja

Herr Lüth                            ja

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2509&TOLFDNR=35200&selfaction=print