19.04.2011 - 5 Beratung und Beschluss zur Haushaltsrechnung 20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voss übernimmt die Sitzungsleitung und berichtet über die Beratungen zur Haushaltsrechnung 2010 im Finanzausschuss. Der Finanzausschuss hat die Entlastung des Bürgermeisters und der Amtskasse empfohlen.

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Lockwisch genehmigt die Haushaltsrechnung 2010 und erteilt der Amtskasse und dem Bürgermeister für den von der Jahresrechnung abgedeckten Zeitraum vorbehaltlos die Entlastung.

 

Die Jahreshaushaltsrechnung 2010 der Gemeinde  Lockwisch schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt

EUR

Vermögenshaushalt

EUR

Einnahmen

 

 

Soll-Einnahmen

287.077,41

27.561,35

+ neue Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

- Abgang HH-Einnahmereste vom Vorjahr

0,00

0,00

- Abgang Kasseneinnahmereste vom Vorjahr

0,00

0,00

Summe bereinigter

Soll- Einnahmen

287.077,41

 

27.561,35

Ausgaben

 

 

Soll-Ausgaben

darin enthalten Überschuss nach § 39 Abs.3 Satz 2 GemHVO: VMH 0,00 EUR

287.077,41

21.361,35

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00

6.200,00

 

- Abgang HH-Ausgabereste vom Vorjahr

0,00

0,00

 

- Abgang Kassenausgabereste vom Vorjahr

0,00

0,00

 

Summe bereinigter Soll-Ausgaben

287.077,41

27.561,35

 

Unterschied

 

 

Soll- Fehlbetrag

0,00

0,00

 

Kassenmäßiger Abschluss

 

Gesamtrechnungssoll

            EUR

      Istbeträge

          EUR

   Kassenreste

        EUR

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Einnahmen

336.220,96

316.717,51

19.503,45

Ausgaben

336.220,96

336.220,96

0,00

Ist – Überschuss/

Fehlbetrag

 

-19.503,45

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Einnahmen

54.947,19

49.263,79

5.683,40

Ausgaben

34.538,94

34.538,94

0,00

Ist – Überschuss/ Fehlbetrag

 

14.724,85

 

 

r die festgestellten Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 18.732,13 EURO wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Gemeindevertretung Lockwisch genehmigt die Haushaltsüberschreitungen in gesamter Höhe.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

 

Herr Behrens hat gemäß § 24 KV M-V weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

Herr Behrens übernimmt die Sitzungsleitung.

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