05.05.2011 - 6 Beratung zu den Zahlungsfristen in der Straßena...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 05.05.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Allen anwesenden Ausschussmitgliedern wird die aktuelle Straßenausbaubeitragssatzung übergeben.
Herr Oeser erläutert kurz den Sachverhalt und den gestellten Auftrag vom Hauptausschuss an den Finanzausschuss zur Überprüfung der festgesetzten Zahlungsfristen in der v. g. Satzung.
Herr Oeser stellt eine Veränderung der Zahlungsfristen von bisher 6 Monaten auf 4 6 Wochen zur Diskussion.
Nach kurzer Beratung wird von allen Ausschussmitgliedern eine 6 Wochenfrist als angemessen beurteilt.
Realisierung 2
24.05.2011 11:43:54 Westphal, Heike - Termin angelegt: 24.05.2011
10.06.2011 11:30:54 Kopp, Antje - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Volker Schuhr / Termin geändert: 01.07.2011 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
10.06.2011 11:30:59 Kopp, Antje - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
05.07.2011 15:12:17 Schuhr, Volker - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Ein Entwurf der Änderungssatzung wird Mitte August vorgelegt. Da derzeit keine Abrechnung in Arbeit ist, ist sichergestellt, dass die Satzungsänderung zur nächsten Abrechnung vorliegt.
06.07.2011 11:19:27 Schuhr, Volker - Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Nach Beschluss der GV wurde der Bescheid versandt.
06.07.2011 11:24:22 Schuhr, Volker
Vermerk:
Erledigungsvermerk wurde fälschlicherweise wegen Verwechselung des Sachverhaltes angebracht.
06.07.2011 11:34:28 Kopp, Antje - Termin geändert: 15.07.2011 / Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
18.07.2011 10:39:33 Kopp, Antje - Termin geändert: 12.08.2011
25.08.2011 08:52:45 Kopp, Antje
Vermerk:
bitte mitteilen, wie weit die Bearbeitung ist
30.08.2011 10:18:15 Schuhr, Volker - Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Bei der Festlegung der Fälligkeit hat die Stadtvertretung ein weites Ermessen. In Anlehnung an die gesetzliche Fälligkeit im Erschließungsbeitragsrecht sollte keine kürzere Frist als 1 Monat gewählt werden. Dies wird auch im Hinblick auf die Höhe der Beiträge empfohlen, damit sich die Beitragspflichtigen finanziell darauf einstellen können.
07.09.2011 08:07:16 Kopp, Antje - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
6 Wochen sind mehr als ein Monat, soweit mir bekannt ist, hat die jetzige Satzung/Satzungen 6 Monate.
Entsprechend des Vorschlages also bitte umgehend eine Änderung der Satzungen vorbereiten zur Beratung und Beschlussfassung
22.09.2011 17:19:23 Kopp, Antje - Termin geändert: 30.09.2011
28.09.2011 12:47:56 Schuhr, Volker - Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Beschlussvorlage wurde erstellt - VO/3/0198/2011
29.09.2011 12:51:17 Kopp, Antje - Status auf "Geprüft" gesetzt
29.09.2011 12:51:19 Kopp, Antje - Status auf "Autorisiert" gesetzt
