13.09.2011 - 4 Bericht des Bürgermeisters und Berichterstattun...

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Wortprotokoll

Herr Götze berichtet wie folgt:

Am 31.08.2011 nahm Herr Götze an einer Beratung beim Bürgermeister der Stadt Ratzeburg teil. Dabei ging es darum, gemeinsam mit anderen Partnern aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg und der Schaalsee-Region Ideen zu sammeln, wie man das Ratzeburger Land besser überregional in die verschiedensten Bereiche wie Tourismus, Gastronomie, Sport und Kultur einbinden kann.

Eine weitere Zusammenkunft dazu mit ersten umsetzbaren Ergebnissen wird es Ende Oktober geben.

Herr Götze sieht hier gute Möglichkeiten, ohne großen Aufwand einen Beitrag zum weiteren Ausbau der Städtepartnerschaft mit Ratzeburg zu leisten, unsere Stadt in die bereits bestehenden touristischen Netzwerke einzubringen und unsere musealen Kulturgüter überregional zu empfehlen.

Ein Mehr an Besuchern in Schönberg aus dem Raum Ratzeburg und der Schaalsee-Region ist zu erwarten, was für unsere Handelstreibenden und Gastronomen bestimmt nicht von Nachteil sein würde.

 

Vom 23.09.2011 bis 25.09.2011 findet in Selmsdorf das Kreiserntedankfest statt.

Die Stadt Schönberg wird Dank Herrn Rainer Jörke mit einem Wagen am Festumzug teilnehmen.

 

Hinsichtlich der Willensbekundung Schönberger Firmen zur Erhaltung der Schönberger Kulturgüter ist Herrn Götze, wie in der Presse zu lesen war, bekannt, dass diese interessierten Firmen eine Gesellschaft, gleich welcher Organisationsform, als juristische Person gründen wollen. Noch liegen Herrn Götze keine Informationen vor, dass eine solche Gesellschaft gegründet ist. Sobald dies der Fall ist und diese Gesellschaft gegenüber der Stadt ihr Interesse an der Umsetzung der vorliegenden Ideen bekundet hat, wird Herr Götze diese Gesellschaft zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Hauptausschuss einladen, um erste Modalitäten klären zu können.

 

Befremdend ist es immer wieder, wenn im Internet Dinge aus dem internen Bereich der Arbeit der Stadtvertretung veröffentlicht werden. Wenn es sich hierbei um Schriftverkehr von Anwälten handelt, kann das durch deren Klienten veranlasst worden sein, wenn aber Aussagen und Namen, die im nicht öffentlichen Teil der Beratung der Stadtvertretung oder der Ausschüsse getätigt bzw. genannt wurden, in fast wörtlicher Rede im Internet auftauchen, dann kann der Verursacher  nur ein Abgeordneter sein, der seine Verschwiegenheitspflicht nicht ernst nimmt.

Unabhängig davon, dass dies eine Verletzung seiner Pflichten als Abgeordneter ist, stellt eine solche Handlungsweise auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten rechtlich geahndet werden kann.

 

In der sich anschließenden Aussprache bittet Herr Voß den Finanzausschuss ebenfalls einzuladen, sofern der Verein (Erhaltung der Schönberger Kulturgüter) in den Hauptausschuss eingeladen wird.

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