24.11.2011 - 11.3 Schützenhaus- Feuerwerk

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Wortprotokoll

Herr Voß fragt nach der Genehmigung zum Abbrennen von Feuerwerk am Schützenhaus.

Herr Stickel erklärt hierzu, dass er sich diesbezüglich erkundigt hat. Die Genehmigungen waren erteilt.

Herr Voß bittet darum zu prüfen, ob es nicht möglich ist, eine zeitliche Begrenzung zum Abbrennen von Feuerwerkskörper zu vereinbaren.

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Realisierung 2

 

 

29.11.2011  16:02:51    Westphal, Heike  - Termin angelegt: 29.11.2011

 

06.12.2011  18:41:38    Kopp, Antje  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Anja Hülßner / Termin geändert: 16.12.2011 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

06.12.2011  18:41:43    Kopp, Antje  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

07.12.2011  11:03:25    Hülßner, Anja  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Die Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden grundsätzlich durch den Landkreis NWM mit einer zeitlichen Begrenzung erteilt. Die letzte uns bekannte Ausnahmegenehmigung für das Schützenhaus wurde für den 17.10.11, 22.30 - 23.00 Uhr, erteilt.

 

07.12.2011  11:04:23    Hülßner, Anja  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

12.12.2011  11:24:02    Kopp, Antje  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

12.12.2011  11:24:04    Kopp, Antje  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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