21.06.2012 - 10 Widerspruchsverzicht gegen die Verfügung der La...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Lehmann erläutert den Sachverhalt. Er macht deutlich, dass der Widerspruchsverzicht notwendig ist, wenn die Haushaltssatzung mit der Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 29.06.2012 rechtskräftig werden soll.

 

Herr Albeck ist mit der Genehmigung des Haushaltes durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde nicht zufrieden. Insbesondere die Tatsache, dass zunächst alle Rücklagen aufgebraucht werden müssen, um eine Kreditermächtigung zu erhalten, macht bei der derzeitigen Zinslage unzufrieden.

Dazu sprechen die Herren Tauchert und Mühlenberg.

Reduzieren

Beschluss

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, auf einen Widerspruch gegen die Verfügung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 18.06.2012 zur Haushaltssatzung 2012 zu verzichten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

9 Ja-Stimmen

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

24.07.2012  15:32:14    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 24.07.2012

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2860&TOLFDNR=41604&selfaction=print