03.04.2012 - 9 Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe sowie den Kindergarten der Kindertagesstätte „Die Kirchenmäuse“ in Schönberg ab 01.03.2012:

1.

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Krippe

ganztags

261,49 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

193,08 €

 

halbtags

160,13 €

 

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Kiga

ganztags

163,15 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

135,20 €

 

halbtags

122,73 €

 

 

2.

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

 

 

 

50%

Krippe

ganztags

261,49 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

193,08 €

 

halbtags

160,13 €

 

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

 

 

 

50 %

Kiga

ganztags

163,15 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

135,20 €

 

halbtags

122,73 €

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

12 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

16.04.2012  15:42:47    Lütgens-Voß, Anke  - Termin angelegt: 30.04.2012 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

16.04.2012  15:42:49    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

17.04.2012  12:17:53    Borchardt, Marcel 

Vermerk:

Durchschnitte wurden angepasst ab 01.03.12; Landkreis wurde am 17.04.2012 informiert

 

18.04.2012  09:38:50    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

18.04.2012  09:38:52    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2904&TOLFDNR=40185&selfaction=print