20.09.2012 - 11 Widerspruch des leitenden Verwaltungsbeamten de...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

a)                  Da der Widerspruch der Stellvertreterin des leitenden Verwaltungsbeamten gegen den Beschluss VO/3/0243/2012 – 1. Satzung zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung – der Gemeindevertretung Selmsdorf vom 16.08.2012 fristgemäß und schriftlich mit Begründung eingelegt wurde, beschließt die Gemeindevertretung, dass dieser Widerspruch zulässig ist.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

 

Beschluss

b)                 Die Gemeindevertretung entscheidet gemäß § 142 Abs. 4 KV M-V i.V.m. § 33 KV M-V erneut über die, durch die Verwaltung vorgelegte Fassung zur 1. Satzung zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung. Der § 3 der Satzung hat folgenden Wortlaut: Diese Satzung tritt ckwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

- Ja-Stimmen

6 Gegenstimmen

2 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3024&TOLFDNR=42480&selfaction=print