19.12.2013 - 9 Satzung der Gemeinde Selmsdorf über den Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

1.              Die Gemeindevertretung beschließt, den Teil B -Text- des am 25.10.2012 als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 15 wie folgt zu ändern:

              Unter dem Punkt 4.5 wird folgender Festsetzung eingefügt:

              "Zur Schaffung einer Habitatstruktur für den Rotmilan ist am westlichen Rand der Flurstücke 214, 215 und 232, Flur 1, Gemarkung Sülsdorf, ein insgesamt ca. 500 m langer und ca. 30 m breiter Grünlandstreifen im Anschluss an die vorhandenen Gelze anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Die Fläche ist aus der Ackernutzung zu nehmen und mit einem Regio-Saatgut anzusäen. Nach der Ansaat ist ein Umbruch und eine Neuansaat unzulässig. Zur Nutzung des Aufwuchses ist die Fläche zwischen dem 15. 07. und 01.10. mindestens zweimal jährlich zu mähen. Das Mähgut ist zu entfernen. Eine Schlegelmahd sowie das Mulchen sind ebenso unzulässig wie eine mineralische Düngung oder die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Zur Umsetzung, Finanzierung und Sicherung dieser Maßnahme sind zwischen den Flächeneigentümern und dem Bauherrn der Windkraftanlagen Nutzungsvereinbarungen abzuschließen."

 

2.              Die Gemeindevertretung beschließt, die am 25.10.2012 gebilligte Begründung zum Bebauungsplan Nr. 15 durch die Aufnahme von 2 Anlagen zu ergänzen: Anlage 1 umfasst den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB) vom 25.03.2013 als Beitrag zum Umweltbericht. Anlage 2 umfasst die SPA-Vorprüfung bezüglich der Schutzziele des SPA "Feldmark an Untertrave und Uferzone Dassower See (2031-471)" vom 25.03.2013. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

3.              Die Gemeinde beschließt, die Verfahrensvermerke zum Bebauungsplan Nr. 15 um den satzungsändernden Beschluss zu ergänzen.

 

4.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den am 25.10.2012 gefassten Satzungsbeschluss sowie den satzungsändernden Beschluss nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

23.01.2014  11:42:52    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 23.01.2014

 

24.01.2014  09:34:23    Behrens, Folke  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Termin geändert: 31.03.2014 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

24.01.2014  09:34:26    Behrens, Folke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

23.03.2015  13:31:18    Behrens, Folke  - Termin geändert: 29.05.2015

Vermerk:

Sachstand?

 

02.06.2015  09:24:59    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3319&TOLFDNR=48451&selfaction=print