09.09.2014 - 6 Beratung zur neuen Hauptsatzung

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Wortprotokoll

Herr Vogler berichtet von dem Gespräch der Fraktionsvorsitzenden im Vorwege, an der auch er als Vorsitzender des Finanzausschusses teilgenommen hat. Das Ergebnis dieses Gesprächs der Fraktionsvorsitzenden ist nicht in die Vorlage eingeflossen.

Herr Vogler erläutert anhand des Entwurfs der Hauptsatzung und der Vorlage die Anpassungen bzw. Änderungen.

 

§ 2 Gemeindegebiet mit Festlegung der Ortsteile

 

§ 6 Beratende Ausschüsse entsprechend der Beschlussfassung der Gemeinde

Abs. 1 Streichung Satzes „r die gewählten Mitglieder im Amtsausschuss können ebenso Vertreter gewählt werden.“

Abs. 2 Streichung „Prüfung der Jahresrechnung“ beibehalten Sondervermögen

Abs. 5 Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes übertragen.

Abs. 6 Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses gem. § 132 KV M-V sowie einen Stellvertreter für jedes weitere Mitglied des Amtsausschusses.

 

§ 7 Abs. 5 Der Bürgermeister erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB auf der Grundlage der einstimmigen Empfehlung des Bauausschusses (Anmerkung der Verwaltung: Frau Sandmann weist darauf hin, dass aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung in den Jahren 1999/2000 das Stimmrecht des Bürgermeisters im Bauausschuss beschlossen wurde. Frau Sandmann wird diesen Beschluss beibringen.)

Abs. 6 Der Bürgermeister ist zuständig, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§§ 24 ff. BauGB) nicht ausgeübt werden soll. Sofern von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird, obliegt die Entscheidung der Gemeindevertretung.

 

§ 8 Abs. 2 Die Anhebung auf 10.000 € wird vorgeschlagen.

Abs. 5 Der Finanzausschuss schlägt hier 25.000 € statt 100.000 € vor.

Abs. 6 Der Finanzausschuss schlägt hier 25.000 € statt 100.000 € vor.

Abs. 8 Hier wird jeweils dem Verwaltungsvorschlag auf Erhöhung auf 5.000 € gefolgt.

 

Zum § 8 erfolgt eine ausführliche Debatte, aus deren Verlauf festzuhalten ist, dass der Fachbereich II des Amtes bis zur Sitzung der Gemeindevertretung den unter Anmerkung beschriebenen erheblichen Verwaltungsaufwand bezüglich der Wirtschaftlichkeitsberech- nungen darstellt.

 

§ 9 Entschädigungen

Herr Vogler erläutert die Neufassung des § 9 ausführlich und die anwesenden Ausschussmitglieder einigen sich vorerst auf eine Erörterung der Sachtexte mit anschließender Erörterung über die Höhe der Aufwandsentschädigungen.

Abs. 1 unverändert

Abs. 2 Streichung des 1. Satzes. Zweiter Satz beginnt mit: Den stellvertretenden Bürgermeistern wird

Abs. 3 unverändert

Abs. 4 unverändert

Abs. 5 unverändert

Abs. 6 unverändert

Abs. 7 unverändert.

 

§ 10 Öffentliche Bekanntmachungen

Abs. 4 hier kommen die Ausschussmitglieder überein, dass eine Reduzierung der Bekanntmachungskästen als sinnvoll erachtet wird, so dass in jedem Ortsteil nur noch ein Aushangkasten vorhanden ist.

Abs. 5 hier kommen die Ausschussmitglieder nach einer kurzen Erörterung überein, dass infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nur noch 1 Aushang in Lüdersdorf (Gemeindehaus) gemacht wird.

Abs. 6 unverändert.

 

§ ohne Ziffer entfällt, da im § 5 Abs. 2 Satz 3 KV M-V gesetzlich festgeschrieben.

 

§ 11 unverändert.

 

 

Anschließend erörtern die Anwesenden die Aufwandsentschädigungen für die Funktionstger der Gemeinde. Die Ausschussmitglieder geben im Verlauf der Debatte ihr Statement ab.

Herr Vogler, Herr Borrmann, Frau Zacharias und Herr Sadler sprechen sich dafür aus, dass es vorerst an den Regelungen der alten Hauptsatzung vom 15. Januar 2013 festgehalten und erst nach einem Zeitraum von bis zu 18 Monaten über eine Anhebung entsprechend der neuen Entschädigungsverordnung vom 27. August 2013 beraten werden soll.

Frau Sandmann weist darauf hin, dass eine spätere Erörterung hierzu an der grundsätzlichen Problematik nichts ändert und unterstreicht, dass r die ehrenamtlich Tätigen/Funktionsträger der Höchstsatz nach der Entschädigungsverordnung vom        27. August 2013 in die Hauptsatzung aufgenommen werden sollte.

 

In diesem Zusammenhang wird auch angesprochen, dass eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehrwehren noch nicht beraten und beschlossen werden kann, da der Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen ist. Den Ausschussmitgliedern war vorab eine Vorlage vom 03.09.2014 vorgelegt worden.

 

Aufgrund der intensiven Erörterung kommen die Ausschussmitglieder überein, nunmehr doch eine Empfehlung für die Gemeindevertretung hierzu auszusprechen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die neue Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf in der, in der Sitzung des Finanzausschusses geänderten Textfassung mit den folgenden Entschädigungssätzen aus der Hauptsatzung vom 26. Januar 2013. Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung Bürgermeister 1.350 € monatlich

Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Gemeindevertretung sowie sachkundige Bürger r die Teilnahme an Ausschüssen und Fraktionssitzungen 30,00 €

Ausschussvorsitzende und ihre Stellvertreter, sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung 60,00 € je Sitzung

Fraktionsvorsitzende funktionsbezogene Aufwandsentschädigung 160,00 € monatlich.

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

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